Betriebliche Altersversorgung (BAV)

 

Eine betriebliche Altersversorgung liegt dann vor, wenn eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, im Arbeitsverhältnissses, vereinbart wird. Individuelle Versorgungsleistungen wie Rente, Invalidität oder eine Leistung bei Tod können vereinbart werden. Es gibt eine Reihe von verschiedenen Vorsorgeformen, diese werden unter dem Punkt "Lexikon" genauer erläutert.

 

Was für Durchführungswege zur BAV gibt es?

 

  • Direktzusage
  • Pensionskasse
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds
  • Direktversicherung

 

Die verschiedenen Durchführungswegen zur betrieblichen Rentenversicherung unterscheiden sich teilweise enorm. Nicht jeder Durchführungsweg ist bei Ihren Arbeitgeber möglich bzw. gewünscht. Viele Arbeitgeber (vor alle größere Firmen) haben schon Partner (meist mittelgroße oder große Versicherungsunternehmen, welche sich direkt auf die BAV spezialisiert haben).

 

Vorteile zur BAV

 

  • Während der Beitragszahlungsdauer könne Sozialabgaben und Steuern gespart werden
  • Bei Arbeitgeberleistungen zahlt der Arbeitnehmer keinen Beitrag, bekommt aber eine Betriebsrente ausbezahlt (im Rentenalter)
  • Als Arbeitgeber spart man auch Steuern und Sozialabgaben

Nachteile zur BAV

 

  • Bei einem Arbeitgeberwechsel kann es passieren, dass die BAV nicht fortgeführt werden kann
  • Im Rentenalter erfolgt eine volle Versteuerung der Rente bzw. Kapitalauszahlung
  • Als gesetzlich versichertes Mitglied muss auf die Rente oder Kapitalauszahlung der volle!! Beitragssatz gezahlt werden, bis zur Beitragsbemessungsgrenze

 

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