Freiberufler und private Rentenversicherung

Menschen die in einem "freien Beruf" oder Freiberuf ausüben nennt man Freiberufler. Einen freien Beruf erkennt man daran, dass dieser z. B. eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder ähnlich gelagerte Tätigkeiten ausübt.
Freie Berufe sind z. B.:
- Notar
- Rechtsanwalt
- Patentanwalt
- Rentenberater (Rechtsbeistand)
- Wirtschaftsprüfer
- Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
- Sachverständiger z. B. für Unternehmensbewertung
- Betriebswirt oder Volkswirt sofern er beratend tätig ist
- Apotheker
- Arzt
- Heilpraktiker
- Psychotherapeut
- Tierarzt
- Zahnarzt
- Ergotherapeut
- Hebamme
- Logopäde
- Masseur
- Krankengymnast oder Physiotherapeut
- Sänger,
- Designer
- Fotograf (in manchen Bereichen zumindest)
- Musiker
- Tänzer
- Schriftsteller
- Dolmetscher
- Journalist
- Architekt
- Diplom Bauingenieur, Biologe, Chemiker, Informatiker, Ingenieur, Psychologen, etc.
- Dozent
- Sozialpädagoge
- etc.
Empfehlung zur Altersversorgung:
- Basis bzw. Rüruprente
- konventionelle Rente

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