Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Die gesetzliche Rentenversicherung gehört zu den ältesten Sozialversicherungen in Deutschland. Diese wurde im 19. Jahrhundert eingeführt . Der damalige Beitragssatz betrug 1,7% vom Bruttolohn. Im 19. Jahrhundert schafften nur wenige überhaupt in das Renteneintritts-Alter zu kommen. Nach dem 1. Weltrkieg und der folgenden Hyperinflation (1923) wurden alle angesparten Reserven weitgehend "entwertet". Nach dem 2. Weltkrieg wurde das System weitgehend beibehalten.Mit der Rentenreform 1957 erfolgte der Übergang zum System der noch heute bestehenden Umlagefinanzierung.
Das sogenannte Umlage-Prinzip funktioniert so:
Arbeitnehmer und Arbeiter zahlen einen Beitrag in einen Rententopf und die wenigen Rentner bekommen aus diesem Topf eine Rente ausbezahlt. Es wird kein Vermögen angespart, sondern sofort an die Rentner ausbezahlt. Der Nachteil, welcher sich heute immer mehr bemerkbar macht: Immer mehr Rentner und immer weniger Beitragszahler. Damals ist man davon ausgeganngen, dass es immer viele Kinder geben wird und somit die Rente sicher sei. Kinder gibts noch, aber leider nicht so viele wie ursprünglich geplant.
Rentenreformen:
Da die Renteneinnahmen seit den 1970er Jahren stetig gesunken sind, mussten einige Reformen her, damit das aktuelle System nicht kollabiert. Die Beiträge wurde raufgeschraubt, die Leistungen reduziert, das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben, Reduzierung der Erwerbsunfähigkeitsrente, Abschaffung des Berufsschutzes (für Jahrgänge nach 1961), die Wittwenrente und Waisenrenten wurden deutlich reduziert, usw. Trotz der vielen Reformen reicht das Geld nicht aus, so wurde die Öko-Steuer (auf Benzin und Diesel) für die Renteneinnahmen hergenommen, Steuermittel werden eingesetzt usw. Viele Null-Runden (keine Rentenerhöhung, trotz Inflation für die Rentner) mussten her, doch trotz aller Anstrengungen reicht das noch lange nicht aus.
Private staatlich geförderte Rentenversicherung:
Da die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr ausreicht, dies weiß auch der Gesetzgeber bzw. die Regierung, hilft nur noch eine sogenannte "Eigenvorsorge" oder auch eine private Vorsorge zur Rentenversicherung. Der Staat hat hier mehrere Instrumente erschaffen, damit die Bürger in Deutschland freiwillig vorsorgen um später eine Altersarmut vorzubeugen. Unter anderen wurde die Riesterrente (nach dem Minister Riester) eingeführt, dann eine Rüruprente (nach dem Minister Bert Rürup) diese wird aber auch Basisrente genannt. Mit diesen beiden staatlich geförderten Rentenversicherungen können sich alle Berufsgruppen, wie Arbeiter, Arbeitnehmer, Beamte, Freiberufler und Selbstständige staatliche Zuschüsse zu Ihrer privaten Altersversorgung bzw. privaten Rentenversicherung sichern. Nähere Informationen bei den Unterpunkten: Rürup / Basis Rente oder Riester Rente.
Leistungen von der gesetzlichen Rentenversicherung
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