Lexikon
zur Rentenversicherung und Lebensversicherung

 

von A bis Z sortiert:

 

Abgeltungssteuer:

 

Findet in der Regel bei Lebens- und Rentenversicherung keine Anwendung. Bei Zinseinkünfte, Gewinne aus Aktien, etc. müssen die Gewinne pauschal mit 25% versteuert werden.

 

Bezugsberechtigter:

 

Die Bezugsberechtigung in Lebens- oder Rentenversicherungen dient dazu einen Leistungsempfänger, in der Regel im Falle des Todes, festzulegen. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Bezugsberechtigung. Einmal ein unwiderrufliche Bezugsberechtigung: muss besonders vereinbart werden und kann nicht mehr alleine vom Versicherungsnehmer geändert werden. Hier bedarf es der Zustimmung des Bezugsberechtigten. Bei einer widerruflichen Bezugsberechtigung, ist die Regel in Versicherungsverträgen, kann der Versicherungsnehmer jederzeit die Bezugsberechtigung ändern.

 

Direktversicherung (BAV):

 

Eine Direktversicherung ist nach dem Steuerrecht eine Lebensversicherung. Der Arbeitgeber ist hier der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer die versicherte Person. Eine solche Versicherung wird bei einem zugelassenen Versicherer abgeschlossen. Im Bezugsberechtigt sind hier der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen. Außerdem kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Unfallzusatzversicherung oder eine Rentenversicherung eingeschlossen werden. Die Beitragszahlung kann als Arbeitgeberleistung oder als Entgeltumwandlung erfolgen. Im Rentenalter muss die Rente oder die Kapitalabfindung voll mit den dann individuellen Steuersatz versteuert werden.

 

Direktzusage (BAV):

 

Diese wird vom Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer erteilt. (Pensionszusage) Der Arbeitgeber verpflichtet sich damit seinen Arbeitnehmer und / oder seinen Hinterbliebenen bei Eintritt des Falles (z. B. Altersrente, Berufsunfähigkeit, Tod) die vereinbarte Leistung zu zahlen. Um der späteren Verpflicht nachzukommen kann der Arbeitgeber einen Rückendeckungsversicherung bei einer Lebensversicherung absichern. Der Arbeitnehmer muss die Rente versteuern (abzgl. des Versorgungsfreibetrages). Bei einer Kapitalauszahlung findet die Fünftelungsregel Anwendung. Der Arbeitgeber muss diese Direktzusage über einen Pensionssicherungsverein gegen Insolvenz absichern, sofern dies unter dem Betriebsrentengesetz fällt.

 

Halbeinkünfteverfahren:

 

Galt früher auch bei Aktiengewinnen, etc. wurde jedoch durch die Abgeltungssteuer ersetzt. Das Halbeinkünfteverfahren wird z. B. bei einer Auszahlung einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht angewendet. Voraussetzung ist der Abschluss nach dem Jahr 2004. Abschlüsse davor sind noch steuerfrei. Funktion: Die Erträge (also Gewinne aus der Lebensversicherung) müssen zu 50% mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Je nach Höhe der Kapitalauszahlung und Freibeträge kann dies Vorteilhaft aber auch Nachteilhaft sein.

 

Pensionsfonds (Deutschland BAV):

 

Ein Pensionsfonds aus Deutschland ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtigung (versicherungsähnlich), der dem Arbeitnehmer bzw. seinen Hinterbliebenen einen rechtlichen Anspruch für seine Leistungen gewährt. (Solche Pensionfonds können Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sein). Der Pensionsfonds muss über die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zugelassen sein.

 

Pensionskasse (BAV):

 

Die Pensionskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung in Form eines Versicherungsunternehmens. Sie dient den Zweck der Ansparung für eine Pension im Alter. Die Beiträge können vom Arbeitgeber allein gezahlt werden oder aber auch von Arbeitnehmer finanziert werden (Entgeltumwandlung). Bei einer Kapitalabfindung fällt das Halbeinkünfteverfahren an.

 

Unterstützungskasse (BAV):

 

Die Unterstützungskasse ist eine Versorgungseinrichtung für die betrieblichen Altersversorgung. Auf die Leistungen werden kein Rechtsanspruch gewährt. Diese kann z. B. über eine GmbH, eines eingetragenen Vereines oder einer Stiftung organisiert werden. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber finanziert und können dann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

 

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