Riester Rente

 

Die Riesterrente wurde mit der Reform der Rentenversicherung im Jahr 2000 bzw. 2001 eingeführt, mit dem Hintergrund eine enormen Rentenkürzung sollen alle Arbeitnehmer, Arbeiter und Beamte (teilweise auch Selbstständige oder Freiberufler) die Möglichkeit haben, diese Kürzung mit Hilfe einer staatlich geförderten privaten Rentenversicherung wieder auszugleichen. Die Riesterrente wurde zudem im Jahr 2008 / 2009 ausgeweitet auf ein selbstgenutztes Wohneigentum. (Wohnriester)

 

Vorteile der Riesterrente:

 

  • Der Staat fördert die private Altersversorgung mit Zuschüssen und Steuerersparnissen
  • Auszahlung einer lebenslangen Rente
  • Anschaffung von Wohneigentum wird gefördert, das sogenannte Wohn-Riestern
  • Kapital in Riesterverträgen bleiben "sicher" z. B. beim Arbeitslosengeld II
  • Welchsel zwischen den Anbieter möglich und es kann dabei das Kapital mitgenommen werden (z. B. unzufrieden mit Gesellschaft oder schlechtere Konditionen wären mögliche Gründe für einen Wechsel)
  • Teilkapitalisierung bis zu 30% möglich
  • Guthaben im Riestersparkonto ist während der Ansparphase "pfändungssicher"

 

Wer kann Riester abschließen?

 

  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z. B. Handwerker, etc.)
  • Pflichtversicherte laut Gesetz, z. B. Landwirte
  • Arbeitslosengeld I Empfänger
  • Menschen im Krankenstand, welche Krankengeld beziehen
  • Teilweise Arbeitslosengeld II Empfänger
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • geringfügig Beschäftigte, welche auf Ihre Versicherungsfreiheit verzichten und Ihren Rentenanteil selbst aufstocken
  • Menschen im Vorruhestand (falls vorher pflichtversichert)
  • Beamte, Richter und Soldaten sowie gleichgestellte Personen
  • Amtsträger
  • dienstunfähige oder vollständig erwerbsgeminderte personen
  • Elternzeit (Kindererziehende)

 

Besonderheiten für Ehepartner, welche nicht Riesterförderberechtigt sind:

 

Schließt der Ehepartner, welche Riesterförderberechtigt ist ab kann der Ehepartner als "mittelbar zulagenberechtigter" auch einen Riestervertrag abschießen und dabei staatliche Förderungen erhalten. Mittelbar zulagenberechtigte zahlen jedoch keinen Eigenbeitrag, erhalten jedoch in Ihren Vertrag die staatlichen Zulagen eingezahlt, solange der Ehepartner, welcher eine Riester-Rente abschließen kann, einbezahlt bzw. der Vertrag besteht.

 

Wie hoch ist der Beitrag für die Riesterrente:

 

Aktuell seit dem Jahr 2008 muss 4% vom Vorjahreseinkommen einbezahlt werden. (abzgl. der Zulagen) max. jedoch 2.100 Euro im Jahr (aktuelle Obergrenze)

 

Wie hoch sind die Zulagen zur Riester Altersversorgung:

 

Seit dem Jahr 2008 erhält jede Person eine Zulage in Höhe von 154 Euro, jedes Kind vor dem Jahr 2008 185 Euro und Kinder ab dem Jahr 2008 erhalten 300 Euro je Kind und Jahr Förderung.

 

Beitragsberechnungs Beispiel:

 

Eine allein erziehende Mutter, verdient im Jahr 20.000 Euro Brutto und hat 1 Kind, welches nach 2008 geboren worden ist:

 

Der Grundbeitrag wäre für Sie 800 Euro im Jahr für die Riesterrente, hier wird jedoch die eigene Zulage und die Kinderzulage abgezogen. (800 Euro - 154 Euro Eigenzulage - 300 Euro Kinderzulage = bleibt 346 Euro Jahresbeitrag) Dies entspricht eine monatliche Beitragszahlung von 28,84 Euro.

 

Ein Single, verdient im Jahr 35.000 Euro Brutto und hat keine Kinder:

 

Der Grundbeitrag wäre 1.400 Euro. Abzgl. der Zulage wäre der Eigenbeitrag 1.246 Euro im Jahr, dies entspricht 103,84 Euro Monatsbeitrag. Diesen Beitrag kann er darüberhinaus noch steuerlich geltend machen. Er kann jedoch seinen Beitrag bis zu 162,17 Euro aufstocken und somit noch mehr steuern sparen. Seine Steuerersparniss für den Mindestbeitrag wäre bei Lohnsteuerklasse 1 und Mitglied in der Kirche mit 9% Kirchensteuer: 360,68 Euro. Zahlt er den maximalen Beitrag ein, so spart er 625,17 Euro.

 

Eine Familie, verdienst zusammen 40.000 Euro im Jahr und hat 2 Kinder, beide im Jahr 2009 geboren.

 

Die Ehefrau verdient 20.000 Euro und lässt beide Kinder in Ihren Vertrag schreiben, der Ehemann verdient ebenfalls 20.000 Euro. Somit ist der Mindestbeitrag für die Ehefrau bei 5 Euro im Monat und der Ehemann muss 53,84 Euro zahlen. Die jährliche Gesamtförderung inkl. Zulagen und Steuerersparnis beträgt 908,00 Euro.

 

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